Was ist das Kaskadenregelung (Veterinärmedizin)?

Die Kaskadenregelung ist laut Dispensierrecht ein stufenweises Verfahren, das von Tierärzten bei der Umwidmung und Anwendung eines Arzneimittels im Falle eines Therapienotstandes durchzuführen ist. Beim Vorliegen eines Therapienotstandes dürfen Tierärzte Arzneistoffe gemäß der Kaskadenregelung umwidmen, um einen ursprünglich für die Tierart und/oder

Indikation nicht zugelassenen Arzneistoff verwenden zu können. Die Kaskadenregelung ist im Tierarzneikontrollgesetz des jeweiligen Staates (z.B. Österreich, Deutschland) verankert und schreibt einen stufenweisen Ablauf vor, der zwingend einzuhalten ist. Ein Tierarzt kann nach der abgestuften Vorgehensweise ein Arzneimittel entweder umwidmen, importieren oder als Arzneispezialität in einer dafür zugelassenen Apotheke herstellen lassen.

In Deutschland ist die Kaskadenregelung in §56a AMG geregelt. Ein Arzneimittel darf nur umgewidmet werden, wenn die notwendige Versorgung der Tiere sonst ernstlich gefährdet wäre und eine Gefährdung für Mensch oder Tier ausgeschlossen werden kann. Ein Tierarzt darf dann folgende Arzneimittel abgeben:

  • Wenn ein Arzneimittel für eine bestimmte Indikation bei einer bestimmten Tierart nicht zur Verfügung steht, ein Arzneimittel, das bei der betreffenden Tierart, aber für eine andere Indikation zugelassen ist.
  • Sofern dies nicht möglich ist, ein Arzneimittel, das für eine andere Tierart zugelassen ist.
  • Sofern dies nicht möglich ist, ein Arzneimittel, das zur Anwendung beim Menschen zugelassen ist oder ein im EU-Ausland bei Tieren zugelassenes Arzneimittel.
  • Sofern dies nicht möglich ist, ein Arzneimittel, das in der Apotheke oder durch den Tierarzt hergestellt wird (Rezeptur).

Bei der Auswahl von Arzneistoffen für Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind, sind weitere Gesetze zu beachten (z.B. Verordnung (EU) Nr. 37/2010).

Laden Sie den Flyer Umwidmungskaskade für (nicht der) Lebensmittelgewinnung dienende Tierarten herunter.

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